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AGB

 

Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen. 

§1Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Agentur die von ihnen vertretenen Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.

 

§2 Buchungsgrundlagen

(1) Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision und Modelhonorar. Diese Provision beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der MwSt.. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.

 

§ 3 Buchungsmodalitäten

(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. (Wetterbuchungen) Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars.

§4 Annullierung

(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

 

§5 Arbeitszeit

(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

 

§6 Model - Honorar

Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. MwSt.(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

 

§7 Reisekosten

(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

 

§8 Zahlungskonditionen

Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Euro bezahlt.

 

§9 Reklamation, Haftung

 

(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.

 

(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

 

(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

 

(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(5) Für Hairstyling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.

 

§10 Nutzungsrechte

 

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

 

(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet, aber möglich und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks.

 

(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

 

§11 Vertragsdauer und Bedingungen (optional bei exclusiver Vermarktung)

 

(1) Zwischen den Parteien wird eine erstmalige Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit vereinbart. Der Vertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zu einem Quartalsende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Bestandteil des Vertrages ist das dass Model durch die Agentur in sämtlichen Vertragsangelegenheiten vertreten wird.

 

Zwischen den Parteien wird eine erstmalige Vertragslaufzeit von 2 Jahren vereinbart. Diese verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht jeweils 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bestandteil des Vertrages ist das dass Model durch die Agentur in sämtlichen Vertragsangelegenheiten vertreten wird.

 

Eigene Vertragsabschlüsse sind nicht gestattet und berechtigen die Agentur die vereinbarte Provision einzufordern. Der Vertragsabschluss bei anderen Agenturen ist untersagt.

 

Dem Model wird durch die Agentur eine eigene Webseite zur Verfügung gestellt und auch gepflegt. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Model in Rechnung gestellt bzw. mit den Modelhonoraren verrechnet. Diese Gebühren sind dem Model bekannt. Für die Pflege und Aktualisierung der Domain werden dem Model pauschal € ........ p.A. in Rechnung gestellt.

 

(2) Das Model wird außerdem auf den Webseiten www.planet-vip-models.de in den entsprechenden Modelportalen geführt. Die Präsenz auf anderen freien Modelportalen erfolgt durch die Agentur. Hierfür ist die Agentur berechtigt, Modelinformationen und Bilder ins Netz zu stellen. Die Agentur ist berechtigt an Model Castings, Wettbewerben … für das Model teilzunehmen. Hierzu dürfen Bilder und Informationen des Models weitergegeben werden und auch im Internet präsentiert werden.

 

(3) Das Model kann selbst bei anderen Agenturen vertreten sein.

 

(4) Vereinbarungen zu Nutzungsrechten von Bildmaterial das von der Agentur / dem Agenturfotografen angefertigt wurde

 

Der Fotograf oder Dritte dürfen die angefertigten Aufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form , ungeachtet der Übertragungs- , Träger- und Speichertechnik (im Besonderen bei digitaler Bildbearbeitung), publizistisch zur Illustration und zu eigenen Werbezwecken verwenden. Es wird unwiderruflich vereinbart das die Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichungen auf den Fotografen übertragen werden. Das dem Model zur Verfügung gestellt Bildmaterial kann Ihrerseits ebenfalls für eigene Werbezwecke verwendet werden, unter Wahrung der geltenden Veröffentlichungsrechte. Dieses wird gewahrt mit der Namensnennung des Fotografen. Wenn Bildmaterial für werbliche Zwecke seitens des Fotografen verkauft wird, stehen dem Model hiervon 20% des jeweils erzielten Erlöses zu. Dieser wird unaufgefordert überweisen. Bei Verkäufen seitens des Models sind diese umgekehrt an den Fotografen zu überweisen. Der Satz betragt dann ebenfalls 20% vom erzielten Erlös.

 

§12 Schlussbestimmungen

 

(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

 

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

 

(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

 

(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur in Tschechien.  Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.

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